– In den Fetava-i Hindiyye steht geschrieben, dass ein Mann, der seine Frau oder sein Kind zur Erziehung schlägt und dabei tötet, nicht zum Tode verurteilt wird. Stimmt das?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Da in dieser Version ein Hadith überliefert wurde, außer Imam Malik.
laut den Imamen der drei Glaubensrichtungen
Für den Vater, der sein Kind getötet hat, ist keine Vergeltung erforderlich.
Laut Imam Malik,
wenn nicht feststeht, dass er sie zur Züchtigung geschlagen hat, oder wenn aus dem verwendeten Werkzeug und der Vorgehensweise hervorgeht, dass er sie töten wollte,
Der Vater wird hingerichtet.
Was die Ehefrau betrifft:
Nach der Mehrheitsmeinung.
(den meisten Konfessionen)
Wenn die Frau ein Kind hat, wird der mörderische Ehemann nicht durch Vergeltung hingerichtet, da das Recht auf Vergeltung den Erben des Opfers zusteht und das Kind dieses Recht erbt. Das Kind kann jedoch nicht seinen eigenen Vater töten lassen.
Die hier wiedergegebenen Lehrmeinungen sind aus der Perspektive der juristischen Technik/Logik betrachtet und beziehen sich ausschließlich auf Aussagen und Rechtsgutachten zum Thema Vergeltung.
Im Islam ist es verboten, zu Unrecht –
wer auch immer –
da es nicht erlaubt ist, ein Leben zu nehmen, unabhängig davon, ob Vergeltung erforderlich ist oder nicht.
Es ist Mord und eine schwere Sünde.
Darüber hinaus kann der Staat im Rahmen der Tazir-Gesetzgebung Maßnahmen ergreifen, um solche Morde zu verhindern.
Sie können hohe Strafen verhängen und durchsetzen.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten