Wie wird das Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt? Welche Gegenstände darf eine Frau mitnehmen, wenn sie sich freiwillig von ihrem Mann trennt?

Fragedetails

Wie wir wissen, schließen junge Paare bei der Heirat eine religiöse Ehe (Imam-Nikah) und legen dabei die Höhe der Mitgift fest. Was muss eine Frau tun, wenn sie sich von ihrem Mann trennen möchte, genauer gesagt, welche Gegenstände darf sie aus dem gemeinsamen Haushalt mitnehmen, wenn sie sich aus eigenem Wunsch trennt?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,


Da die Ehe durch die Trauung geschlossen wird, ist eine Brautgabe erforderlich.

Sind die Ehegatten in dieser Zeit allein geblieben oder haben sie die Ehe vollzogen, so hat die Frau Anspruch auf die volle Mitgift. Andernfalls hat sie Anspruch auf die Hälfte der Mitgift.


Nach der schafiitischen Rechtsschule hingegen

Die Frau hat Anspruch auf die gesamte Mitgift nur durch die Eheschließung. Sie hat keinen Anspruch durch Beischlaf oder Tod.

Wenn die Frau nach der Eheschließung Anspruch auf die Mitgift hat und die Scheidung erfolgt, wird die Mitgift unter keinen Umständen zurückgegeben. Der Ehemann kann seiner Frau jedoch sagen:

„Wenn du mir die Mitgift zurückgibst, die ich dir gegeben habe, dann werde ich dich scheiden…“

Wenn er es wünscht, bringt sie es, und wenn er sie daraufhin im Gegenzug scheidet, ist die Scheidung vollzogen, und der Ehemann hat Anspruch auf die Mitgift.

Nach der Scheidung erhält die Frau die ihr gehörenden Gegenstände, und der Mann erhält die ihm gehörenden Gegenstände.

Es ist auch nicht richtig, dass Frauen und Männer die Gegenstände zurückfordern, die sie einander geschenkt oder überlassen haben. Sie können sie jedoch aus freiem Willen zurückgeben.


Mit Grüßen und Gebeten…

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