Wie viele Tage muss jemand, der auf dem Feld oder am Arbeitsplatz die Hitze nicht aushält und sein Fasten bricht, nachfasten?

Fragedetails

– Ist es ein Unfall oder bedarf es einer Sühne?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

Personen, bei denen befürchtet wird, dass sich ihre Krankheit durch das Fasten verschlimmern oder verlängern könnte, sowie Personen, denen das Fasten aufgrund ihrer Krankheit schwerfällt, dürfen im Ramadan nicht fasten und die versäumten Fastentage nach ihrer Genesung nachholen.

Im Wesentlichen ist es nicht richtig, einen Menschen zu zwingen oder ihn zu zwingen, schwere und anstrengende Arbeiten zu verrichten, die ihn daran hindern, seine religiösen Pflichten normal zu erfüllen. Es ist aus menschenrechtlicher Sicht absolut inakzeptabel, einen Menschen zwischen der Erfüllung seiner religiösen Pflichten und der Sicherung seines Lebensunterhalts zu stellen. Wenn die Gesellschaft ihm keine besseren Arbeitsmöglichkeiten bietet und er daher mit hoher Wahrscheinlichkeit in finanzielle Not gerät, wenn er seine Arbeit aufgibt, darf er in diesem Fall das Fasten aussetzen. Wer vorübergehend schwere Arbeit verrichten muss und befürchtet, dass sein Fasten seine Gesundheit beeinträchtigt, darf ebenfalls das Fasten aussetzen. Wenn sie die Möglichkeit haben, holen sie das Fasten nach; andernfalls leisten sie eine Ersatzleistung (Fidya).

Im Koran werden folgende Gründe als Entschuldigung für das Nichtfasten genannt:

Da das Fasten letztendlich eine Verpflichtung zwischen dem Gläubigen und Gott ist, ist es angebracht, dass die Gläubigen im Lichte der oben genannten Entschuldigungsgründe ihre persönliche Initiative nutzen, das Fasten nicht aufgeben, solange sie mit ihren Entschuldigungsgründen nicht zufrieden sind, und von der genannten Erlaubnis Gebrauch machen, wenn sie davon überzeugt sind, dass sie einen triftigen und gültigen Entschuldigungsgrund haben.

Wenn beispielsweise Hunger und Durst ein solches Ausmaß erreichen, dass man um das Leben oder den Verstand des Betroffenen fürchtet, dann ist es erlaubt, das Fasten zu brechen. Die versäumten Fastentage müssen nach dem Ramadan zu einem geeigneten Zeitpunkt nachgeholt werden.

Wer an solch heißen Tagen arbeiten muss und befürchtet, seine Gesundheit oder seinen Verstand zu verlieren, darf sein Fasten brechen.

Im Vergleich dazu dürfen diejenigen, die befürchten, bei sehr anstrengenden und kräftezehrenden Aufgaben in einer heißen Jahreszeit zu sterben oder eine geistige und seelische Störung zu erleiden, ihr Fasten brechen.

Wer also aufgrund einer Krankheit sein Fasten bricht, muss das versäumte Fasten an einem anderen Tag als im Ramadan nachholen.

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Mit Grüßen und Gebeten…

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