Wie verhält man sich bei der Ausübung von Ordnungs- und Gemeindeverwaltungsaufgaben, und haften wir für den von uns verursachten Schaden?

Fragedetails

Ich bin ein neuer Ordnungshüter. Wir verhindern, dass Straßenhändler die Ordnung stören, die Umwelt verschmutzen, den Verkehr behindern oder versuchen, gesundheitsschädliche Lebensmittel zu verkaufen. Manchmal nehmen wir Straßenhändlern, die sich beharrlich weigern, die städtischen Anordnungen und Verbote zu befolgen, ihre Waren ab und zerstören ihre Verkaufsstände. Manchmal kommt es zu Auseinandersetzungen, manchmal erhalten wir Flüche, manchmal aber auch Anerkennung. Haben wir als Beamte dadurch eine Sünde begangen? (Die Waren können innerhalb eines Monats zurückgegeben werden.)

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

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Mit Grüßen und Gebeten…

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