Wie kann man sich von Zwangsgedanken bezüglich der rituellen Waschung befreien?

Fragedetails

– Zerreißt das Gleitmittel die weibliche Vagina?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

Wenn beim rituellen Waschen (Gusül) oder beim rituellen Gebetswaschen (Abdest) eine Stelle trocken bleibt, muss man das rituelle Waschen oder das rituelle Gebetswaschen nicht von vorne beginnen.

Es reicht aus, nur die trockene Stelle zu waschen.

Ihr Fall betrifft jedoch Zwangsgedanken. Es ist nicht richtig, sich deswegen Sorgen zu machen. Normales Waschen genügt.

Wenn man sich in einem Zustand der Besessenheit befindet und glaubt, trocken geblieben zu sein, sollte man es ohne weitere Beschäftigung damit lassen. Denn in einem Zustand der Besessenheit kann man nicht entscheiden, ob man trocken geblieben ist oder nicht. Selbst wenn man Zweifel hat, nachdem man dreimal Wasser über sich gegossen hat, sollte man kein weiteres Wasser verwenden. Dies gilt sowohl für Mund und Nase als auch für das Waschen des gesamten Körpers. Der Teufel versucht, die Gottesdienste unerträglich zu machen, indem er dem Menschen solche Besessenheiten einflüstert. Man sollte dem Einflüstern des Teufels nicht nachgeben. In solchen Fällen ist die rituelle Waschung gültig, selbst wenn man glaubt, trocken geblieben zu sein.


Zu beschäftigt sein und lange im Badezimmer bleiben, ist ein Spielzeug des Teufels.

Allah ist es, der die rituelle Waschung annimmt. Allah missbilligt jedoch Verschwendung von Wasser und dass ein Gläubiger zum Spielball des Teufels wird. Deshalb sollten Sie beruhigt sein und nach dreimaligem Wassergeben sagen: „Allah nimmt es an“, und es dabei belassen.


Während des Geschlechtsverkehrs die weibliche Vagina.

(die Schatzkammer)

Wird es zerstören?

Im Zustand der Unreinheit (Ğunub), der Menstruation (Hayz) und der Wochenbettblutung (Nifas) ist es für die Frau Pflicht, die äußere Vagina zu waschen. Beim rituellen Gebet (Abdest) ist es hingegen eine Sunna (empfohlene Handlung).

Man muss das Innere nicht waschen, es ist ein inneres Organ.

In den Fetawa-yi Gıyasiyye heißt es: Eine Frau darf beim Waschen (Ghusl) ihren Finger nicht in ihre Vagina einführen. Das ist die maßgebliche Meinung.

(bevorzugt)

Das ist es. So wird die Fatwa erteilt.

(Feteva-yı Hindiyye, Ankara, I, 51)


Mit Grüßen und Gebeten…

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