Wie ist die Rechtslage, wenn ein Muslim in einer Kirche arbeitet? Darf ein muslimischer Maurer den Glockenturm einer Kirche bauen?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,



An der Reparatur einer Kirche zu arbeiten ist nicht verwerflich.


Denn die Arbeit an sich ist keine Sünde. (Bezzaziyye)

Das Tragen von Wein für Nicht-Muslime gegen Bezahlung, die Reparatur von Kirchen und der Verkauf von christlichen Insignien wie dem Zünnar (Priestergürtel) – obwohl nach anderen Rechtsgelehrten nicht erlaubt – ist nach Imam Azam erlaubt, also nicht verboten. (Redd-ül muhtar 5/251; Kâdihan, NI/426; Hindiye, IV/450 (Muhit’ten); Cezirî, NI/125).



Dass etwas erlaubt und möglich ist, bedeutet jedoch nicht, dass es auch gut ist.


Deshalb gilt:


„Wenn ein Muslim einen Vertrag mit einem Christen abschließt, um für fünf Dirham täglich die Glocke zu läuten, und er eine andere Arbeit findet, für die er einen Dirham erhält, dann sagt Ibrahim b. Yusuf, dass es nicht angebracht ist, die Glocke zu läuten, sondern er seinen Lebensunterhalt auf andere Weise verdienen sollte.“

(Kâdihan, NI/404, 426) wird angegeben.

Daher ist es zwar nicht angebracht, diejenigen, die sich an diese Fatwa halten, zu verurteilen, aber wir empfehlen ihnen, sich anderen Dingen zuzuwenden.


Mit Grüßen und Gebeten…

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