Wenn wir einen Eid schwören und dann unwissentlich etwas tun, das gegen unseren Eid verstößt, ist unser Eid dann gebrochen?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

Nach Schafiiten und Hanbaliten gilt jemand, der seinen Eid aus Vergesslichkeit bricht, nicht als Eidbrüchiger. Daher ist keine Sühne erforderlich. Als Beweis dienen der Koranvers (Ahzab, 33/5), der besagt, dass die Menschen für ihre unabsichtlichen Handlungen nicht verantwortlich sind, und ein Hadith (Ibn Madscha, Talak, 16), der besagt, dass Muslime für Handlungen, die sie aus Versehen, Vergesslichkeit oder unter Zwang begehen, nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Wer seinen Eid durch Zwang bricht, muss nach Abū Hanīfa und Mālik eine Sühne leisten; nach Ahmad ibn Hanbal nicht. Von Imam Schāfiʿī werden in dieser Frage zwei unterschiedliche Meinungen überliefert. (Ibn Kudāma, al-Mughnī, XI/177, 178)

Nach hanafitischer Auffassung ist der Eid einer Person gebrochen, die, selbst wenn sie es aus Versehen tut, gegen ihren Eid verstößt.

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Ist ein unter Zwang geleisteter Eid gültig, und was ist zu tun, wenn ein solcher Eid geleistet wurde?


Mit Grüßen und Gebeten…

Islam im Dialog: Fragen und Antworten

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