– Wenn wir einem Freund Gold verkaufen und ihm das Geld geben, aber unser Darlehen durch den Rückkauf von Gold zurückzahlen, fällt das dann unter Zinsgeschäfte?
– Ein Freund bat mich um einen Kredit, und ich habe ihm 200 TL Bargeld und 5 Gramm Gold geschickt, indem ich mein Gold über die mobile Banking-App meines Telefons in Bargeld umgewandelt und es auf sein Konto überwiesen habe. Ich habe es ihm also nicht als Gold geschickt, weil er kein Goldkonto hatte, sondern ich habe es auf meinem eigenen Konto in Bargeld umgewandelt und es ihm dann geschickt.
– Ich sagte zu ihm: „Ich habe dir 200 TL und mein 5 Gramm Gold gegeben, das ich umgetauscht habe. Könntest du mir bitte auch 5 Gramm und 200 TL geben?“
– Ist das so mit Zinsen?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Wer Gold verleiht, kann es durch Rückzahlung in gleicher Menge zurückerhalten.
Er kann auch den Gegenwert des Goldes in Türkischer Lira (TL) am Auszahlungstag erhalten.
Wenn er die Schuld jedoch nicht in Gold oder Goldäquivalenten beglichen hat, kann er sie auch nicht in Gold oder Goldäquivalenten zurückfordern.
Siehe I’anetü’t-talibin, 3/50, 90.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten