„Wer seinen Sklaven tötet, den töten wir. Wer seinem Sklaven Gliedmaßen abschneidet, dem schneiden wir auch Gliedmaßen ab. Wer seinen Sklaven kastriert, den kastrieren wir auch.“
– Gibt es in diesem Sinne eine Hadith?
– Ich glaube, weder Kastration noch Islam sind erlaubt. Gibt es Ausnahmen?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
„Wer seinen Sklaven tötet, den töten wir auch. Wer seinem Sklaven Gliedmaßen abhackt, dem hacken wir auch Gliedmaßen ab. Wer seinen Sklaven kastriert, den kastrieren wir auch.“
(siehe Kenzu’l-ummal, h. Nr.: 39956)
Das Hadith mit dieser Bedeutung wurde von Abu Dawud, Tirmidhi, Darimi und Ahmad ibn Hanbal überliefert.
Ausgehend davon, im Islam
„kastriert“
Es ist nicht angebracht, aufgrund des Hadith, der „es gibt nicht“ bedeutet, zu zweifeln. Denn im Islam gibt es auch kein Töten. Jedoch wird derjenige, der unrechtmäßig tötet, im Islam…
-als Gegenleistung-
wird getötet.
Es ist also nicht erlaubt, jemanden zu kastrieren. Wer jedoch jemanden kastriert und dadurch unfruchtbar macht, dem wird als Strafe dasselbe angetan.
Tatsächlich findet sich in einer anderen Hadith-Überlieferung folgende Aussage:
„Es ist einem Muslim nicht erlaubt, seinem Sklaven die Organe abzuschneiden oder ihn zu kastrieren. Wer seinem Sklaven so etwas antut, dem werden wir dasselbe antun.“
(Kenzu’l-Ummal, H. Nr.: 399957)
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten