Wenn eine stillende Frau, die mit dem Fasten im Ramadan begonnen hat, ihr Fasten bricht, weil sie nicht zum Sahur aufstehen konnte, muss sie dann eine Sühne leisten oder nur das Fasten nachholen?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

Schwangere oder stillende Frauen, deren Gesundheit das Fasten nicht zulässt, können im Ramadan auf das Fasten verzichten und es später nachholen. Eine schwangere oder stillende Frau, die jedoch die Absicht zum Fasten gefasst hat, muss ihr begonnenes Fasten vollenden. Denn das Aufstehen zum Sahur ist zwar eine Sunna (empfohlene Handlung), aber keine Voraussetzung für das Fasten.

Eine gültige Entschuldigung für das Nicht-Fasten im Ramadan ist Schwangerschaft oder Stillzeit. Schwangere oder stillende Frauen dürfen das Fasten aussetzen, wenn sie befürchten, dass ihnen oder ihrem Kind Schaden zugefügt wird. Sie gelten in gewisser Weise als krank, und es gibt Hadithe, die ihnen diese Erlaubnis gewähren. Wenn die Mutter es aushalten kann und das Kind nicht beeinträchtigt wird, kann eine schwangere oder stillende Frau fasten.


Mit Grüßen und Gebeten…

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