Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Wenn in Flugzeugen, Zügen, Schiffen und ähnlichen Verkehrsmitteln die Möglichkeit besteht, im Stehen zu beten, und man nicht aussteigen kann, und das Verkehrsmittel steht, dann ist es Pflicht, das Gebet im Stehen zu verrichten. Wenn der Fahrer eines Verkehrsmittels einen triftigen Grund hat, nicht aussteigen zu können, um zu beten, dann muss er das Verkehrsmittel anhalten und das Gebet darin verrichten.
Das Vorhandensein von Unreinheiten an Tieren und Fahrzeugen hindert nicht am Gebet.
Beim Gebet in fahrenden Fahrzeugen besteht keine Pflicht, sich zur Qibla zu wenden. Das Gebet wird im Sitzen in Fahrtrichtung durch Andeutung (Îma) verrichtet.
Das Stehen ist eine Pflicht im Gebet, die wir Qiyam nennen. Daher ist das Gebet eines Menschen, der stehen kann, ohne Stehen nicht gültig. Wer jedoch im Bus nicht stehen kann, darf sein Gebet im Sitzen verrichten.
Unser Prophet (s.a.w.) verrichtete freiwillige Gebete auf dem Kamel, achtete aber darauf, die Pflichtgebete am Boden zu verrichten; er deutete jedoch an, dass sie im Notfall auch auf dem Kamel verrichtet werden könnten.
Als Entschuldigung für das Nicht-Aussteigen wurden Umstände wie der schlammige Boden, das Fehlen einer Wartemöglichkeit für die Karawane, die Unruhe des Reittiers und dessen Flucht angeführt.
Aus dieser Perspektive kann man sagen, dass es kein Problem ist, im Auto im Sitzen zu beten. Wenn man im Sitzen betet, geschieht dies durch Andeutung (Ima).
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten