– Welche Strafe sieht das islamische Recht für diejenigen vor, die keine Zakat und keine Dschizya zahlen?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
– Im islamischen Recht gibt es keine festgelegte Strafe für die Nichtzahlung der Zakat.
Jedoch, im Gegensatz zum Vorhandensein einer Scharia-Grenze
Tazir-Strafe
gibt es.
Ta’zir,
an den Staatspräsidenten, um die Interessen und das Wohl der Öffentlichkeit und des Gemeinwohls zu wahren
(an staatliche Behörden)
Es ist eine anerkannte und von ihnen festgestellte Strafe.
Gemäß der Anwendung dieser Disziplinarstrafe kann der Richter anordnen, dass ein Teil des Vermögens einer Person, die ihre Zakat nicht entrichtet hat, zwangsweise eingezogen wird.
Die Grundlage für diese Rechtsauffassung ist folgender Hadith, der von Ahmad ibn Hanbal, Nasai und Abu Dawud vom Propheten (s.a.w.) überliefert wurde:
„Wer seine Zakat in der Erwartung von Belohnung gibt, dem…“
(seiner gegebenen Zakat)
Es gibt dafür eine Belohnung. Wer sich weigert, die Zakat zu zahlen, dessen Zakat werden wir…
(mit Gewalt)
wir nehmen auch ihre Kamele
(von dem entsprechenden Zakat-Vermögen)
einen Teil davon nehmen wir an. Das gehört zu den Pflichten, die unser erhabener Herrgott uns auferlegt hat. Das
(die erhaltene Zakat, das erhaltene Gut)
„Es ist für die Familie von Mohammed nicht halal.“
(vgl. Neylu’l-Evtar, 4/121; V. Zuhaylî, el-Fıkhu’l-İslamî, 2/735)
Wer sich weigert, die Zakat zu zahlen, weil er sie leugnet, dem erklärt der Staat den Krieg.
(siehe Zuhaylî, agy)
– Dschizya,
Es ist eine Notwendigkeit, die sich aus einer Vereinbarung zwischen dem Islamischen Staat und nicht-muslimischen Kämpfern ergibt, die die Herrschaft des Islam anerkennen.
Im Gegenzug für diese Kopfsteuer werden ihr Hab und Gut, ihr Leben und ihre Ehre beschützt.
Wenn sie die Dschizya nicht zahlen, erlischt diese Verpflichtung, und damit auch der entsprechende Friedensvertrag.
Wieder beginnt der Krieg.
Daher gibt es keine gesonderte Scharia-Strafe für die Nichtzahlung der Dschizya.
Denn es handelt sich um eine Steuer, die im Rahmen einer bestimmten Vereinbarung erhoben wird. Die Gelehrten haben unterschiedliche Meinungen darüber, von wem, wie und in welcher Höhe diese Steuer erhoben werden soll.
(vgl. V. Zuhayli, el-Fıkhu’l-İslamî, 6/442-451)
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten