– Was ist die religiöse Konsequenz, wenn wir gemäß einem Hadith die Augen einer Person ausstechen, die heimlich durch unsere Tür oder unser Fenster schaut und uns durchleuchtet?
– Abu Dharr berichtet: Der Prophet (s.a.w.) sagte:
„Wer ohne Erlaubnis einen Vorhang beiseite schiebt und in ein Haus hineinblickt, der hat eine Grenze überschritten, die ihm nicht erlaubt ist. Wird ihm in einem solchen Fall von dem (Haus-)Besitzer etwas ins Auge geworfen und er dadurch blind, so ist das rechtmäßig/ohne Strafe.“ (Macmazu‘-zevaid, 8/43)
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Der Hadith wird auch in Ahmad ibn Hanbels Musnad mit ähnlichen Bedeutungen überliefert. In einem anderen Hadith, der in denselben Abschnitten überliefert wird, sagte unser Prophet (s.a.w.):
Er beschuldigt nicht denjenigen, der in die Privatsphäre derer eindringt, die ihre Türen, Vorhänge und Abdeckungen offen lassen, sondern diejenigen, die sie offen lassen.
Wer die Tür, den Vorhang usw. einer Person öffnet oder durch Löcher, Spalten usw. blickt, um das Verborgene zu sehen, obwohl diese Person die notwendigen Vorkehrungen getroffen hat, um zu verhindern, dass Fremde ihre intimen und verborgenen Bereiche sehen, verletzt das Recht dieser Person auf Schutz ihrer Privatsphäre.
Wer, um dies zu verhindern, Steine, Stöcke usw. nach ihm wirft, zielt nicht darauf ab, ihm das Auge auszustechen, aber wenn er trifft und ihn blind macht, gibt es je nach Vorfall keine Strafe dafür;
weil er sein Recht auf Notwehr ausgeübt oder die eigenhändige Abwehr des Unrechts praktiziert hat.
Selbst wenn diese Überlieferung authentisch genug wäre, um als Beweis für eine so wichtige Entscheidung zu dienen,
– wobei es auch diejenigen gibt, die das Gegenteil behaupten –
Es bleibt noch ein Problem: Ein Mann kam zu unserem Propheten (Friede sei mit ihm) und fragte ihn sinngemäß Folgendes:
„Was würden Sie sagen, wenn ich nach Hause käme und meine Frau beim Ehebruch mit einem Mann erwischen und diesen Mann töten würde?“
„Ich brauche vier männliche Zeugen.“
„Wenn ich es nicht finde.“
„Dann werde ich dir Vergeltung antun.“
Wenn also ein Mann mit einem Stein oder Stock jemandes Auge aussticht und sagt: „Ich habe das getan, weil er durch ein Loch in mein Haus gespäht hat“, und der Mann bestreitet dies, so werden Zeugen verlangt.
Wenn er keine Zeugen findet, muss er bestraft werden.
Bei der Umsetzung muss all dies berücksichtigt werden.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten