Welche Regelung gilt für das Nebeneinandersitzen von Personen unterschiedlichen Geschlechts im Bus und im Park?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

Selbst wenn eine Frau vollständig verschleiert ist, ist es ihr nicht erlaubt, sich mit einem Mann allein aufzuhalten, es sei denn, eine dritte Person ist anwesend. Sind andere Personen anwesend und besteht eine Notwendigkeit oder ein dringender Grund, so kann sie sich im selben Raum aufhalten und diesen nach Erledigung ihres Anliegens wieder verlassen.

Dies tritt häufiger in überfüllten Umgebungen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Versammlungen und offiziellen Orten auf. Auch dort würde man sich nicht aufhalten oder hinsetzen, wenn es nicht unbedingt nötig wäre oder ein geschäftlicher Grund vorläge.


Was wir alle wissen, ist Folgendes:

Eine Frau, die ein Kopftuch trägt, erfüllt die Anforderungen des Kopftuchs nicht nur durch das Tragen selbst, sondern auch durch die Wahrung ihrer eigenen Würde und ihres Anstands. Eine Frau mit Kopftuch sollte ihre Ehre, Würde, Keuschheit, Schamhaftigkeit und Ernsthaftigkeit bei jeder Gelegenheit zum Ausdruck bringen, um im wahrsten Sinne des Wortes ein Kopftuch zu tragen. Denn,

„Schamhaftigkeit ist schön, aber bei Frauen noch schöner.“

Die Wahrheit liegt darin, dass die Verschleierung mit Schamhaftigkeit einhergehen sollte.

Das Nebeneinandersitzen von Personen unterschiedlichen Geschlechts in Parks und Gärten ist nicht richtig, da es keine Notwendigkeit dafür gibt.


(Mehmed Paksu, Spezielle Fatwas für die Familie)


Mit Grüßen und Gebeten…

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