Welche Beweise gibt es dafür, dass der Nisab-Betrag für die Zakat ein Vierzigstel (1/40) beträgt?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

Es gibt Aussagen unseres Propheten (Friede sei mit ihm) und seiner Gefährten, dass der Nisab-Betrag bei Gold und Handelswaren ein Vierzigstel beträgt.

Die Zakat-Pflicht für Gold und Silber beträgt 1/40 (ein Vierzigstel), also zweieinhalb Prozent (2,5%). Wer zweihundert Dirham besitzt und dieses Geld ein Jahr lang behält, muss fünf Dirham Zakat zahlen. Bei zwanzig Miskal sind es ein halbes Dirham.

Die Grundlage dieser Ansicht sind die in diesem Zusammenhang überlieferten Hadithe. Einer davon ist folgender Hadith, den der Prophet (s.a.w.) zu Ali (r.a.) sprach:


„Wenn du zweihundert Dirham besitzt und ein Jahr vergangen ist, musst du fünf Dirham Zakat zahlen. Von Goldgeld musst du nichts abgeben, bis es zwanzig Dinar erreicht. Wenn du zwanzig Dinar besitzt und ein Jahr vergangen ist, musst du einen halben Dinar Zakat zahlen.“

(1)

Der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte:


„Auf Gold wird keine Zakat erhoben, wenn es weniger als zwanzig Misqal wiegt, und auf Silber wird keine Zakat erhoben, wenn es weniger als zweihundert Dirham wiegt.“

(2)


„Gebt von jedem vierzig Dirhem eures Geldes einen Dirhem als Zakat. Bis ihr zweihundert erreicht habt, müsst ihr nichts geben. Wenn das Geld zweihundert Dirhem erreicht, müsst ihr fünf Dirhem Zakat geben. Der Rest unterliegt entsprechend dieser Berechnung der Zakat.“

(3)



Fußnoten:

1. Dieser Hadith wurde von Abu Dawud und Baihaqi überliefert. Neylül Evtar, IV, 138.

2. Diesen Hadith überlieferte Abu Ubayd.

3. Diesen Hadith überlieferten ad-Daraqutni und al-Asram. Abu Dawud überlieferte ihn von Ali. Er wurde auch von Ali und Ibn Umar überliefert.

(Prof. Dr. Vehbe Zuhayli, Enzyklopädie des islamischen Rechts)

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Könnten Sie detaillierte Informationen über das Verfassen, Sammeln und Überliefern der Hadithe bis in die heutige Zeit sowie über die Verbindlichkeit der Sunna geben?


Mit Grüßen und Gebeten…

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