– Was ist die Rechtslage, wenn jemand, der durch seine Schriften und Reden andere zum Unglauben gebracht hat, später seinen Irrtum erkennt und zum Islam konvertiert, hinsichtlich der Pflicht, denjenigen, die er zuvor zum Unglauben verführt hat, über seinen früheren Irrtum aufzuklären?
– Was soll er/sie tun?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Islam
(dass ein Mensch vom Unglauben zum Islam konvertiert)
er/sie vergibt die früheren Sünden.
Nicht nur er,
alle Muslime sind dazu angehalten, ihr Bestes zu tun, um Menschen, die durch Einflüsterungen und Irreführungen zu Ungläubigen geworden sind, zur Rechtleitung zu verhelfen.
sind verpflichtet, aber
Die Entscheidung, zum Islam zu konvertieren, liegt bei den Ungläubigen selbst, und sie sind dafür verantwortlich.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten