Was passiert, wenn bei einem Opfertier, das zum Schlachten hingelegt wird, während des Hinlegens ein Bein oder ein Horn bricht?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

Wenn jeder Mangel und jede Unvollkommenheit an einem Tier dessen normalen Wert mindert und seinen Nutzen verringert, mit anderen Worten, seinen Wert herabsetzt, dann…

Ein solcher Mangel gilt als Hindernis für die Opferung.

Andernfalls stellt dies kein Hindernis dar.


Eine reiche Person.

Ob der Mangel beim Kauf vorhanden war oder erst später auftrat, wenn er in dem angegebenen Maße und Umfang vorliegt, ist es nicht erlaubt, das Tier zu opfern; man muss ein neues Tier kaufen und schlachten.

Für arme Menschen.

Das ist nicht der Fall. Ob der Mangel beim Kauf festgestellt wird oder erst später auftritt, in beiden Fällen ist die Opferung zulässig. Denn die Opferung ist für Arme ohnehin nicht verpflichtend. (Tatarhaniyye – Fetavayi Hindiyye)


Eine reiche Person.

Wer ein fettes Schaf zum Opfer kauft und es vor dem Opferfest abmagert und seinen Wert verliert, darf es nicht opfern. Ist der Käufer arm, darf er es opfern. Ähnlich verhält es sich, wenn ein Reicher ein gesundes Tier kauft und es erblindet, ein Ohr oder Schwanz verliert, die Zähne ausfallen oder ein ähnlicher Mangel auftritt; dann darf er es nicht opfern. Tritt jedoch ein solcher Mangel bei einem Tier auf, das ein Armer gekauft hat, so hindert ihn das nicht am Opfern, da es für ihn nicht verpflichtend ist. Stirbt oder wird ein zum Opfer gekauftes Schaf gestohlen, muss ein anderes gekauft und geschlachtet werden.


Dem Opfertier wurde beim Niederlegen das Bein gebrochen.

oder wenn es durch den Kontakt mit einem harten Gegenstand am Auge erblindet, ist es dennoch ausreichend, es zu opfern, und es ist nicht notwendig, ein neues zu nehmen. Obwohl es durch Analogie nicht erlaubt sein sollte, ein Tier in diesem Zustand zu opfern, wurde es aus Billigkeit erlaubt, da es sehr schwierig ist, dies zu vermeiden. Laut Imam Abu Yusuf kann das Tier sogar noch einen Tag vor dem Schlachten geopfert werden, wenn es einen solchen Unfall erleidet. (El-Bedayi-Kasani-Fetavayi Hindiyye; Celal Yıldırım, Islamisches Fiqh)


Mit Grüßen und Gebeten…

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