– Ich arbeite in einem Kinderheim und habe die Aufsichtspflicht vernachlässigt. Ein Mädchen wurde vergewaltigt. Welche Verantwortung trage ich?
– Wie kann das weltweit kompensiert werden?
– Das Mädchen wurde an ein Bordell verkauft. Wie kann ich diesen Schaden wiedergutmachen, den ich verursacht habe, weil ich keine Aufsicht geführt habe und sie deshalb an einen schlechten Ort verkauft wurde? Werde ich im Jenseits dafür bestraft werden?
– Ich glaube, es reicht nicht, nur um Vergebung zu bitten, oder?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Schon das Zuhören lässt uns erschaudern. Natürlich sind auch diejenigen verantwortlich, die durch Vernachlässigung ihrer Pflichten ein solches Verbrechen, eine solche Schande und ein solches Leid verursacht haben.
Zur Wiedergutmachung gehört in erster Linie Reue. Das reicht aber nicht aus,
Dieses Mädchen hat auch eine Entschädigung verdient. Da der Fall nicht vor Gericht verhandelt wurde, wurde keine Entschädigung zugesprochen, aber es wäre angebracht, dem Mädchen einen gewissen Betrag als Entschädigung zu zahlen.
Was Allah im Jenseits nach all dem tun wird, weiß nur er allein.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten