Verunreinigt das Blut eines anderen Menschen unsere rituelle Reinheit (Wudu) und hindert es uns am Gebet?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,


Dass das Blut einer anderen Person auf Sie gelangt, macht die rituelle Waschung nicht ungültig.

Da Blut jedoch unrein ist, wird das Gebet ungültig, wenn die Gesamtfläche der betroffenen Stellen größer als die Handfläche ist.

In den Fiqh-Büchern werden die Dinge, die die Scharia nicht als rein betrachtet, sondern als unrein (nadschis) einstuft, in zwei Kategorien unterteilt und untersucht:



1.

Schwere Unreinheit (Necaset-i Galîza)


2.

Leichte Unreinheit (Necaset-i Hafife)

Diese Unterscheidung richtet sich nicht nach dem Ausmaß der Unreinheit, sondern danach, ob die Unreinheit die Gültigkeit des Gebets beeinträchtigt oder nicht.

Denn Unreinheit, ob grob oder fein, ist gleichwertig in ihrer Fähigkeit, etwas zu verunreinigen. Wenn beispielsweise diese Stoffe in eine kleine Menge Wasser fallen, verunreinigen sie dieses sofort. Es ist dann nicht mehr erlaubt, sich mit diesem Wasser zu waschen.


Wie viel unreine Substanz (Najis) beeinträchtigt die Gültigkeit des Gebets?

Die Menge an Unreinheit, die die Gültigkeit des Gebets beeinträchtigt, hängt davon ab, ob es sich um eine trockene oder feuchte Substanz handelt. So ist es bei schwerer Unreinheit (galiz necaset): Ist sie trocken, darf sie nicht mehr als ein Dirhem, also weniger als drei Gramm, betragen. Mehr als drei Gramm beeinträchtigen die Gültigkeit des Gebets.

Wenn es sich um eine feuchte Substanz handelt, darf sie sich nicht über eine größere Fläche als die Handfläche erstrecken. Schmutz, der mehr als die Handfläche benetzt, ist ein Hindernis für das Gebet. Die Reinigung von solchen Verschmutzungen ist Pflicht, um beten zu können.

Verschmutzungen unterhalb dieser Mengen beeinträchtigen die Gültigkeit des Gebets nicht. Es ist jedoch dennoch empfehlenswert (Sunna), diese Verschmutzungen – sofern möglich – zu entfernen.


Mit Grüßen und Gebeten…

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