Verhindert Schmutz unter den Nägeln die rituelle Waschung (Abdest) und die Ganzkörperwaschung (Gusl)?

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Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

Nach Ansicht der schafiitischen Gelehrten ist das Schneiden von Nägeln und ähnlichen Dingen eine Sunna, keine Pflicht.

Ob das Beschneiden nun Pflicht oder Sunna ist,

Nur wenn es sich um Teig, Wachs oder ähnliches handelt, muss dies entfernt werden.

Wie beim rituellen Waschen (Abdest) müssen auch beim Ganzkörperwaschen (Gusl) alle Stoffe, die das Wasser daran hindern, die Haut zu erreichen, vorher entfernt werden. Andernfalls ist das Ganzkörperwaschen ungültig.

Beispielsweise verhindern an den Nägeln haftende Teigreste, Nagellack und ähnliche Substanzen das Eindringen von Wasser. Diese müssen vor dem Ghusl entfernt werden. Normaler Schmutz, der nicht fettig ist, behindert das Eindringen von Wasser nicht. Wenn an einem Körperteil, das mit Wasser ohne Seife gewaschen wurde, noch Schmutzreste zu sehen sind, gilt dies nicht als Hindernis für die Gültigkeit des Ghusl, da das Wasser in die Haut eingedrungen ist. Es ist jedoch sunna-gemäß, solche Verschmutzungen gründlich zu entfernen, bevor man das Ghusl vollzieht. In dieser Hinsicht sind Stadt- und Landbewohner gleichgestellt.

So verhält es sich auch mit Schlamm und Erde, die sich unter den Nägeln festsetzen. Auch wenn Farbe und ähnliche Stoffe, die sich unter den Nägeln von Gerbern und Färbern festsetzen, das Eindringen von Wasser verhindern, so haben doch die meisten Gelehrten dies unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten erlaubt. Daher müssen auch in diesem Fall die notwendigen (kaum vermeidbaren) Fälle von der allgemeinen Regel ausgenommen werden. Denn die Scharia hat diese Tür offen gelassen.

Wenn aber Fischschuppen oder zerkleinerte Brotkrumen an der Haut kleben und das Eindringen von Wasser verhindern, dann müssen diese entfernt werden. Denn dies ist vermeidbar, es liegt keine Notwendigkeit vor.

Abgesehen davon, dass es in der Regel nicht möglich ist, sich von Floh- und Fliegenkot zu befreien, der an der Haut haftet, wird dies nicht als Hindernis für die rituelle Waschung angesehen. Eine gründliche Reinigung ist jedoch gemäß der Sunna geboten. Auch dazu findet sich eine entsprechende Stelle im Text.

Wenn sich durch eine Krankheit wie Ekzeme oder Blumenallergie auf der Haut Schorf bildet, der erhaben ist und dessen Ränder an der Haut anliegen, so ist dies kein Hindernis für die rituelle Waschung (Ghusl). Wenn dieser Schorf nach dem Waschen abfällt oder sich ablöst, ist eine Wiederholung der Waschung nicht erforderlich.


Mit Grüßen und Gebeten…

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