Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Moscheen sind eines der wichtigsten Symbole des Islam und sind Gott geweihte Orte.
Aus diesem Grund ist die Aufstellung eines Geldautomaten, der im Namen einer Organisation mit zinsbasierten Transaktionen betrieben wird und deren Logo trägt, an einem Ort, der zu den Nebengebäuden einer Moschee gehört, problematisch.
ist nicht zulässig.
Beschwerden zu diesem Thema richten Sie bitte nacheinander an das Bezirksmufti-Amt, das Provinzmufti-Amt oder die Generaldirektion für Religionsdienste des Präsidiums für Religionsangelegenheiten: ([email protected])
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten