– Ist es notwendig, aus der Sekte oder Gemeinde auszutreten, um die Zustimmung der Familie zu erhalten?
– Hört man auf, Miswak zu benutzen, nur weil die Familie es nicht will oder es verurteilt?
– Darf eine Sekte oder Glaubensgemeinschaft einem Kind den Kontakt zu seiner Familie verbieten?
– Oder eine Handlung, die eine Sunna ist?
– Was passiert mit jemandem, der seiner Familie versprochen hat, es nicht zu tun?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Gehorsam gegenüber der Familie ist nicht in jeder Hinsicht angebracht.
Den Wünschen der Familie, die nicht im Einklang mit Allahs Willen stehen, wird nicht nachgegangen.
Man gibt die Beschneidung nicht auf, nur weil die Familie es will.
Wenn Sie Ihrer Familie versprochen haben, keine Beschneidung durchzuführen, ist es nicht falsch, dieses Versprechen zu brechen, da es sich nicht um ein richtiges Verhalten handelt. Es ist tugendhaft, von einem solchen Versprechen abzuweichen.
Wenn die Gemeinschaft oder der Orden, dem das Kind angehört, nicht gegen die grundlegenden Prinzipien und Lehren des wahren Islam verstößt und nicht im Widerspruch zur Sunna steht,
Die Familie kann dem Kind diesbezüglich kein Verbot auferlegen.
Wenn die Familie dem Kind die islamfeindlichen Aspekte der Sekte, der es angehört, aufzeigen kann, dann kann sie ein Verbot aussprechen.
In solchen Angelegenheiten sollte man jedoch versuchen, die Familie zu beschwichtigen und verletzende Handlungen zu vermeiden.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten