Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Die Körperteile, die Frauen bedecken müssen, sind alle Körperteile außer Hände, Gesicht und Füße.
Die Grenzen des Gesichts erstrecken sich vom Haaransatz bis zum Kinn und zu den Ohrwurzeln. In den überlieferten Quellen wird keine genaue Grenze für das Gesicht festgelegt. Den meisten islamischen Rechtsgelehrten zufolge erstreckt sich die Grenze des Gesichts jedoch vom Haaransatz bis zum Kinn und von einem Ohrläppchen zum anderen. Dies wird auch in den Kommentaren zu Hidâye, Bahr-i Râik und Ibn-i Abidîn erwähnt.
Wenn die Haare an der vorderen Kopfseite ausgefallen sind, wird die Haarlinie nicht unbedingt am Haaransatz neu definiert, sondern die Grenze zwischen Stirn und Kopf – die bei Menschen mit normalem Haarwuchs deutlich erkennbar ist – wird als Grundlage genommen. Dies ist auch die korrekte Vorgehensweise.
Es ist nicht zwingend erforderlich, das Kopftuch über dem Kinn zu binden, es kann auch unter dem Kinn gebunden werden.
(Celal Yıldırım, Islamisches Recht mit seinen Quellen, Uysal Verlag: 1/11.)
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten