– Ist es verboten, an einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beteiligt zu sein oder mit deren Aktien zu handeln?
– Ich habe eine sehr wichtige Frage zu geschäftlichen Aktivitäten. Ich habe kürzlich erfahren, dass die Gründung oder Beteiligung an anonymen und einigen Arten von Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgrund der Aufhebung der persönlichen Haftung nicht zulässig ist. Meine Frage bezieht sich auf die Durchführung von geschäftlichen Aktivitäten mit bereits bestehenden Unternehmen.
– Ich habe ein Einzelunternehmen, da ich Beratungsleistungen anbiete, und ich berate im Rahmen meiner Tätigkeit verschiedene Firmen – darunter GmbHs usw. und wahrscheinlich auch zukünftig AGs – und stelle für meine Leistungen Rechnungen aus. Gibt es aus religiöser Sicht Bedenken hinsichtlich meines Einkommens?
– Zusammenfassend lässt sich also sagen: Gibt es irgendwelche Bedenken hinsichtlich des Kaufs/Verkaufs von Dienstleistungen/Waren mit Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG)?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
In den von Ihnen genannten Unternehmen
„Die Schulden verlieren ihren persönlichen Charakter.“
mit der Begründung, dass diese Unternehmen nicht zulässig und nicht islamkonform seien.
Es ist kein einstimmiges Urteil.
Auch im islamischen Recht.
„juristische Person“
Es gibt ein Konzept und eine Anwendung.
Es gab Versuche, die Legitimität von Aktiengesellschaften und anderen juristischen Personen festzustellen, indem man sie mit einer der im Fiqh bekannten Gesellschaftsformen verglich oder indem man die wichtigen Bedingungen und Elemente dieser Gesellschaftsformen übernahm und sie auf juristische Personen anwendete. Zu diesem Zweck wurden viele Bücher und Artikel verfasst.
Diejenigen, die den Unternehmen im Fiqh ihre Namen gaben.
Weder der Koran noch die Sunna legen die Bestandteile, Bedingungen und Konsequenzen dieser Unternehmen fest. Als diese Unternehmen den Rechtsgelehrten vorgelegt wurden, haben diese unter Berücksichtigung der religiösen Beweise eigene Rechtsgutachten erstellt und die betreffenden Bestimmungen formuliert.
Nun stehen uns auch juristische Unternehmen gegenüber. Diese werden im Lichte von Beweisen und Quellen wie Koran, Sunna, den Zielen und Notwendigkeiten der Scharia betrachtet, und entweder wird ihre Rechtmäßigkeit so wie sie sind bestätigt oder…
-wenn nicht
– problematische Abschnitte werden gekennzeichnet und diese
(entweder an Unternehmen oder an problematische Bereiche)
Eine Alternative wird produziert werden.
Im Allgemeinen
-im Prinzip, als Ganzes-
Legale Unternehmen sind legitim. Einige davon befinden sich in…
-sei es für Gesellschafter, Kapitalgeber und Aktionäre oder für Dritte-
Aspekte, die gewisse Nachteile aufweisen und anfällig für Missbrauch sind, können jedoch korrigiert werden.
Obwohl diese legalen Unternehmen Schwachstellen, Möglichkeiten für Missbrauch und unlautere Gewinne und Vorteile aufweisen, wurde diese Angelegenheit untersucht und unter den gegebenen Umständen haben wir neue gesetzliche
(anderslautende gesetzliche Bestimmungen)
Es gab Gelehrte, die zu der Überzeugung gelangten, dass es sowohl erlaubt als auch notwendig sei, diese Unternehmen zu gründen und zu betreiben, solange wir nicht die Möglichkeit haben, eigene Unternehmen zu gründen, da wir Muslime sind und uns als solche verhalten, und weil wir Menschen sind, die nicht durch die Hintertüren dieser Unternehmen eintreten, um sie zu missbrauchen, sondern ein Beispiel für andere sein werden.
Es gibt kein Problem damit, solche Unternehmen zu beraten, die legitime und erlaubte Geschäfte tätigen.
Quellen:
– vgl. al-Hayyat Abdülaziz, aš-Šarīkat, Beirut, 1985, 2/185-210.
– Ahmed Yılmaz, Die Aktiengesellschaft und das islamische Recht, Zeitschrift der Fakultät für Theologie der Universität Harran, 2 (2), 301-316.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten