Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Da der Geschlechtsverkehr vor dem Einsetzen der Menstruation stattfand, ist keine Sühne erforderlich. Es wäre jedoch in jedem Fall ratsam, eine Sühne zu leisten.
„Wer mit seiner Frau während ihrer Menstruation, in den ersten Tagen der Periode, Geschlechtsverkehr hat, soll einen Dinar, in den letzten Tagen einen halben Dinar als Almosen geben.“
In den Fiqh-Büchern,
„Wenn das Blut rot oder schwarz ist, ist es empfehlenswert, einen Dinar als Almosen zu geben, wenn es gelb ist, einen halben Dinar.“
wird gesagt.
Wenn ein Muslim mit seiner Frau während ihrer Menstruation Geschlechtsverkehr hatte, muss er zunächst Buße tun. Anschließend muss er, wie oben erwähnt, Almosen an Bedürftige geben. Diese Almosen geben beide Partner.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten