Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Das Freitagsgebet ist im Kriegsgebiet nicht verpflichtend.
Obwohl das Freitagsgebet für Frauen und Gäste nicht verpflichtend ist, ersetzt es das Mittagsgebet, wenn sie es in der Moschee verrichten. Sie müssen dann kein Mittagsgebet mehr verrichten.
Genauso verhält es sich mit denjenigen, die sich in einem nicht-muslimischen Land (Dar al-Harb) befinden. Auch wenn ihnen das Freitagsgebet nicht vorgeschrieben ist, so ersetzt es, wenn sie sich dennoch versammeln und es verrichten, das Mittagsgebet.
Nach der schafiitischen Rechtsschule ist das Freitagsgebet jedoch für jeden, der die Voraussetzungen dafür erfüllt, überall Pflicht.
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DĀRÜ’L-HARB…
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten