1. Eine weibliche Verwandte von mir wurde, wie es auf dem Weg zur standesamtlichen Trauung üblich ist, zweimal durch eine Imam-Trauung mit zwei verschiedenen Männern verheiratet (natürlich zu unterschiedlichen Zeiten), aber später wurden die Hochzeiten mit beiden Männern abgesagt und die Verlobungen gelöst – aufgrund des Rückzugs der männlichen Seite.
2. In beiden Fällen wurde die Annullierung von der Familie des Bräutigams erklärt (d. h. es gab keine direkte Kommunikation zwischen dem Bräutigam und der Braut bezüglich der Scheidung).
3. Es gab keinerlei sexuelle Annäherung, nicht einmal ein Alleinsein zu zweit.
4. Aufgrund von Unwissenheit kam es jedoch nicht zu einer Scheidung durch dreimaliges Aussprechen des Talak. Diese Frau ist nun mit einem anderen Mann verheiratet und hat ein Kind. Was sollte in diesem Fall getan werden?
– Hebt der Rücktritt des Mannes, also die Absage der Hochzeit, die religiöse Ehe auf? Wie ist die Rechtslage im islamischen Recht?
– Ich habe nichts gesagt, um keine Verwirrung zu stiften. Sie wissen ja gar nicht, was los ist?
– Was soll ich tun? Ist das Ehebruch?
– Habe ich das Recht zu schweigen?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Die Verlobung durch den Mann lösen,
dass sie faktisch auf die Ehe verzichtet, bedeutet die Auflösung der religiösen Ehe.
das bedeutet, dass er sich von der Frau scheiden lässt.
Eine geschiedene Frau, die eine Vereinigung oder einen gültigen Geschlechtsverkehr hatte, wartet ihre Wartezeit ab und heiratet dann, wen sie möchte.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten