1) Wie wird im Reisefall die Absicht für das Zusammenlegen von Gebeten (Cem-i takdim und Cem-i tehir) und das Verkürzen von Gebeten (Kasr) gefasst? 2) Kann jemand, der weiß, dass er das Nachmittagsgebet (Ikindi) während der Reise rechtzeitig verrichten kann, dieses Gebet im Rahmen des Cem-i takdim verrichten? Kann er es im Rahmen des Cem-i tehir verrichten, obwohl er es rechtzeitig verrichten könnte? (Schafiitische und Hanafitische Rechtsschule)
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Nach der schafiitischen Rechtsschule ist es erlaubt, auf Reisen, bei Regenwetter und während der Hadsch in Arafat und Muzdalifa die Gebete zusammenzulegen (Dschamʿ).
Nach der schafiitischen Rechtsschule ist es erlaubt, auf Reisen, bei Regenwetter und während der Hadsch in Arafat und Muzdalifa die Gebete zusammenzulegen (Dschamʿ).
Wer mit Cem zusammen sein will, braucht es nur zu beabsichtigen, es muss nur in seinem Herzen sein.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten