Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Wer jedoch wissentlich isst und trinkt, muss den Rest des Tages fasten und zusätzlich einen Tag nachfasten.
Wer außerhalb des Ramadan freiwillig fastet, ein Gelübde einlöst, ein Versäumnis nachholt oder eine Sühne leistet, dessen Fasten wird durch Geschlechtsverkehr zwar gebrochen, jedoch sind weder Sühne noch Tazir erforderlich.
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Könnten Sie mir Informationen über die Fitra-Abgabe und die Sühneleistung für das Fasten gemäß der Schafiitischen Rechtsschule geben?
Ist es nach der Schafiitischen Rechtsschule erforderlich, für das absichtliche Brechen des Fastens eine Sühneleistung zu erbringen?
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten