– Können Videoaufnahmen heutzutage – sofern von Experten nachgewiesen wird, dass sie nicht manipuliert wurden – als eindeutiger Beweis in Fällen wie Ehebruch oder Diebstahl dienen?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Im islamischen Recht gelten diese Aufzeichnungen nicht als schlüssiger Beweis.
Insbesondere bei schweren Verbrechen wie Ehebruch und Diebstahl müssen stichhaltige und solide Beweise vorliegen, um diese Taten zu beweisen.
In den Quellen aller vier Konfessionen
Der Nachweis von Ehebruch ist nur auf zwei Arten möglich.
wurde angegeben:
Vier Zeugen
oder
sein Geständnis / sein Eingeständnis
So ist es.
[vgl. Šerhu’l-Hidāye (Hanafitisch), Dār al-Fikr, 5/278; Muġnī al-muhtāǧ (Schafiitisch), Dār al-Kutub al-ʿIlmiyya, 5/451; Kaššāf al-Qināʿ (Hanbalitisch), Dār al-Kutub al-ʿIlmiyya, 6/98-100]
Zum Thema Zeugen siehe Sure 4, Vers 15; Sure 24, Vers 4; zum Thema Geständnis siehe Buchari, der Fall Maiz.
– Soweit wir wissen, weder im Zeitalter des Glücks noch in den darauffolgenden Jahrhunderten.
„Zeugenaussage“
Ein Ehebruch wurde auf diesem Wege nicht nachgewiesen. Tatsächlich auch Ibn Taymiyya
„Dass von der Zeit des Propheten bis zu seiner eigenen Zeit kein Fall von Ehebruch durch Zeugenaussagen nachgewiesen werden konnte.“
hat mitgeteilt.
(vgl. Scheich Ibn Uthaymin, al-Mumetta‘, 6/157)
Die Forscher, die erklärten, dass die Gelehrten sich einig seien, dass es nur diese beiden Beweismittel für Ehebruch gebe, gaben an, dass Aufzeichnungen mit neuen technologischen Geräten und Werkzeugen nicht als gültig angesehen würden.
(vgl. Daru’l-İftai’l-Mısrıye, Fatwa: Datum: 2009/Nummer: 54)
– Allerdings sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass zusätzlich zu diesen beiden Beweisen
„Die Schwangerschaft einer Frau ohne Ehemann“
wurde auch als Beweismittel anerkannt.
Zum Beispiel;
– Nach einer Überlieferung von Ibn Abbas sagte Hz. Ömer (als er von einem später aufgehobenen Vers über die Steinigung sprach):
„Die Steinigung ist zweifellos die Strafe für Ehebruch eines verheirateten Mannes. Sie wird vollzogen, wenn vier Zeugen aussagen oder eine Schwangerschaft vorliegt oder ein Geständnis abgelegt wird.“
(Abu Ishaq as-Schirazi, al-Muhazzab, 3/334)
Die Worte, die die Bedeutung der Sahaba vermitteln.
„Schwangerschaft“
zeigt, dass sie dies als Beweis für Ehebruch ansehen.
– Für diese Hadith-Überlieferung
vgl. Buhari, Hudud, 31; Muslim, Hudud, 15 (1691), Muwatta, Hudud, 8, 10.
– Heutzutage ist es jedoch mithilfe verschiedener Technologien möglich, schwanger zu werden. Aus diesem Grund ist die große Mehrheit der zeitgenössischen Gelehrten der Meinung, dass…
„Schwangerschaft“
sie würden es heute nicht als Beweismittel zulassen.
Denn,
„Im Zweifel keine Strafen verhängen“
Es ist ein wichtiges Prinzip im islamischen Recht. Tatsächlich sagte der hanafitische Gelehrte al-Krabisi:
„Wenn die Begehung des Verbrechens nicht sicher ist, werden keine Hadd-Strafen verhängt.“
hat dies deutlich zum Ausdruck gebracht.
(vgl. al-Karabisi, al-Furuq, 1/296)
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten