Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
So wie das Innere und das Grundstück einer Moschee als Moschee gelten, so gilt auch der gesamte Raum darüber bis zum Himmel als Moschee.
Demzufolge ist es in mehrstöckigen Gebäuden zulässig, dass die Gemeinde, die sich in einem Stockwerk befindet, das als Gebetsraum genutzt wird, dem Imam folgt, wenn das betreffende Stockwerk die Gemeinde nicht fasst und die Gemeinde in den angrenzenden Stockwerken darüber oder darunter durch Lautsprecher oder die Ansage des Muezzins über die Bewegungen des Imams informiert wird.
Es ist nicht erforderlich, dass die Türen der Abteile oder Räume offen sind, damit der Imam oder diejenigen, die den Imam sehen, ihn sehen können.
Demnach ist es erlaubt, in verschiedenen Stockwerken und Bereichen eines als Moschee genutzten Gebäudes im Gebet dem Imam zu folgen, sofern eine akustische Verbindung besteht.
Wenn die Tonübertragung unterbrochen wird, wird das Gebet derjenigen, die dem Imam folgen, ungültig, da die Bewegungen des Imams nicht mehr verfolgt werden können.
Für weitere Informationen klicken Sie hier:
– Können die Bewohner einer Wohnung im Erdgeschoss dem gemeinschaftlichen Gebet im Obergeschoss folgen? …
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten