– Gibt es dazu keine eindeutigen Verse?
– Gibt es eine islamische Sekte, die eine solche Ansicht vertritt?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
a)
Der Glaube, dass jemand, der mit Iman (Glaube) ins Grab geht, auf keinen Fall in die Hölle kommen wird, ist kein Bestandteil der Ahl-i Sunna-Lehre.
b)
Wer mit Glauben ins Grab geht,
Selbst wenn er in die Hölle käme, würde er am Ende wieder herauskommen und in den Himmel gelangen.
c)
Die im Text erwähnte Denkweise stammt von einer der nicht-sunnitischen Sekten, nämlich der…
Zur Murdschi’iten-Sekte
gehört dazu. Diese Denkweise entstand als Reaktion auf die Lehren der Charidschiten und der Mu’taziliten.
Die Charijiten,
wenn man sagt, dass derjenige, der eine schwere Sünde begeht, ein Ungläubiger ist,
Muteziliten
dass diese weder Gläubige noch Ungläubige seien, sondern vielmehr
zwischen den beiden Positionen/zwischen den beiden Stellungen
er/sie/es behauptete, sich an einem bestimmten Ort zu befinden.
In einem Umfeld, in dem diese beiden unterschiedlichen Überzeugungen vorherrschen, nützt Gehorsam nichts, wenn er mit Ketzerei einhergeht, so wie es bei den Murji’iten der Fall ist.
dass die Sünde demjenigen, der Glauben hat, keinen Schaden zufügen kann.
er erhob seine Stimme mit seiner These.
d)
Manche haben für die Murdschi’iten folgende Definition gegeben:
„Murdschi’a:
Es sind diejenigen, die die Sünden nicht Gott überlassen, sondern sagen, dass die Gläubigen vergeben sind und ins Paradies kommen werden.“
(siehe Abū Bakr al-Hallāl, Masā’il, v. 106a)
Die in der Frage erwähnte Person passt genau zu dieser Beschreibung.
e)
Diese Auffassung steht im krassen Widerspruch zum Koran und zur Sunna. Denn im Koran und in authentischen Hadithen finden sich eindeutige Aussagen darüber, dass auch gläubige Menschen, die mit dem Glauben ins Grab gehen, in die Hölle kommen können.
Hier genügt es, sich an die folgenden zwei Verse zu erinnern:
„Du weißt doch, dass die Herrschaft über Himmel und Erde Allah allein gehört. Er bestraft, wen Er will, und vergibt, wem Er will; denn Allah ist allmächtig.“
(Midde, 5/40)
„Gewiss, diejenigen, die leugnen und die Menschen vom Weg Allahs abhalten und dann als Ungläubige sterben, wird Allah niemals vergeben.“
(Mohammed, 47/34)
– Lassen Sie uns nun sorgfältig darüber nachdenken: In der Sure al-Ma’ida steht geschrieben:
„Allah bestraft, wen er will, und vergibt, wem er will.“
Aus dem Ausdruck geht hervor, dass im Jenseits einige Menschen bestraft werden, während andere, obwohl sie die Strafe verdient hätten, begnadigt werden. Im Sure Muhammad heißt es…
„Diejenigen, die als Ungläubige sterben, wird Allah niemals vergeben.“
Wie aus dem Ausdruck hervorgeht, vergibt Allah diejenigen, die als Ungläubige sterben, niemals. Daher sind die in Sure al-Ma’ida erwähnten Personen keine Ungläubigen. Denn Sure Muhammad schließt dies aus.
Also,
Diejenigen, von denen einige begnadigt und einige bestraft werden, sind niemand anderes als die Gläubigen.
Tatsächlich,
„Allah vergibt niemals die Beigesellung von Göttern zu Ihm. Andere Sünden vergibt Er, wem Er will.“
(Sure 4, Vers 48)
Auch in dem Vers wird betont, dass ein Teil der Nicht-Ungläubigen vergeben werden kann, ein anderer Teil jedoch nicht. Daher gehören auch diese zu den Gläubigen.
Das bedeutet also nicht, dass man, wenn man mit Glauben ins Grab geht, nicht mehr bestraft wird.
– Ebenso, Abraham (Friede sei mit ihm):
„Ich hoffe, dass mein Herr mir am Jüngsten Tag meine Sünden vergeben wird.“
(Asch-Schu’ara, 26/82)
Der Ausdruck im Vers deutet sehr deutlich darauf hin, dass Sünden auch nach dem Eintritt ins Grab mit Glauben nicht unbedingt vergeben werden.
denn denen, die ohne Glauben eintreten, kann ohnehin nicht vergeben werden.
– Dennoch sollte man versuchen, ihnen die Wahrheit zu vermitteln, ohne die im Frage genannten Personen als Ungläubige zu bezeichnen. Solche Personen werden im Glaubensbereich als „Ahl-i Bid’a“ bezeichnet, man kann sie nicht als Ungläubige bezeichnen.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten