Kann ich die Güter, deren Bevollmächtigter ich bin, nicht in meinem eigenen Namen erwerben?

Fragedetails


– Ich arbeite als Handelsvertreter für Fisch. Ich erhalte Provisionen für den verkauften Fisch. Manchmal kaufe ich mir selbst Fisch zum gleichen Preis, zu dem ich ihn an andere verkaufe. Ein Geistlicher sagte jedoch, dass dies nicht erlaubt sei. Darf ich die Waren, für die ich als Handelsvertreter tätig bin, nicht in meinem eigenen Namen kaufen? Wenn dies nicht erlaubt ist, was soll ich dann tun? Gibt es keine andere Möglichkeit?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

Die Ware, für deren Kauf oder Verkauf er bevollmächtigt ist, zu gleichen Preisen und Bedingungen.

Abgeordneter

kann es auch für sich selbst nehmen.

Vertretung beider Vertragsparteien durch dieselbe Person.

Nach hanafitischer Rechtsschule ist es zulässig.


Mit Grüßen und Gebeten…

Islam im Dialog: Fragen und Antworten

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