– Wenn der Stellvertreter die Pilgerreise ungültig macht, muss er die Kosten der Pilgerreise an den Auftraggeber zurückzahlen. Herr Professor, wäre es zulässig, wenn der Stellvertreter von diesem ungültigen Akt nichts erwähnt und später, ohne den Auftraggeber zu informieren, für ihn die Pilgerreise antritt?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Nach der hanafitischen Rechtsschule.
Wenn die als Ersatz geschickte Person eine Handlung begeht, die die Hadsch ungültig macht, muss sie die Hadsch in ihrem eigenen Namen nachholen und das ihr als Aufwandsentschädigung gegebene Geld an denjenigen zurückgeben, der sie beauftragt hat.
Allerdings, dies
fehlerhafte Pilgerfahrt
Es wird vervollständigt, ohne etwas auszulassen, und wegen dieses verderblichen Verhaltens muss ein Opfertier (Schaf oder Ziege) dargebracht werden. Wer vor dem Arafat-Aufenthalt im Ihram Geschlechtsverkehr hat und dadurch seine Hajj-Pflicht verletzt, dessen Hajj ist ungültig und unterliegt den Bestimmungen für ungültige Hajj-Pflichten.
Gemäß den Bestimmungen von Fevat,
Wenn der als Stellvertreter zur Hadsch entsandte Pilger die Hadsch durch eigenes Verschulden versäumt, so genügt es, wenn er in einem der folgenden Jahre im Namen seines Auftraggebers die Hadsch verrichtet.
(Aliyyü’l-Kari, İrşadu’s-sari, S. 495; Bilmen, İlmihal, S. 375).
Nach der schafiitischen Rechtsschule,
Wenn der Stellvertreter die Pilgerfahrt ungültig macht, muss er sie in seinem eigenen Namen nachholen. Wenn er sie nachholt, gilt sie als seine eigene Pilgerfahrt. Bezüglich der Stellvertretung gibt es drei Fälle:
Entweder muss er das erhaltene Entgelt an denjenigen zurückgeben, der ihn als Stellvertreter eingesetzt hat, oder er muss in den kommenden Jahren in dessen Namen die Pilgerfahrt verrichten, oder er muss einen anderen als Stellvertreter einsetzen und diesen in seinem Namen die Pilgerfahrt verrichten lassen.
(Mehmet Keskin, Islamischer Katechismus nach den vier Rechtsschulen, 923, 925).
Es ist jedoch nicht richtig, dass der Bevollmächtigte den Treuhänder nicht über die Situation informiert hat.
Denn es kann vorkommen, dass der Stellvertreter stirbt, bevor er im Namen des Auftraggebers die Hadsch vollziehen oder sie nach der schafiitischen Rechtsschule vollziehen lassen kann. In einem solchen Fall trägt der Stellvertreter die Verantwortung.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten