Kann ein muslimischer Staat Angehörigen anderer Glaubensrichtungen staatliche Gebets- und Bildungseinrichtungen zur Verfügung stellen? Kann er religiöse Amtsträger ernennen?

Fragedetails


– In einem Land werden Steuern von Menschen aller Glaubensrichtungen erhoben. Kann eine Regierung, die verschiedene religiöse Überzeugungen in ihrem Land zulässt, diesen Menschen die Finanzierung ihrer religiösen Bildung oder ihrer Gebetsstätten auferlegen?

– Dürfen Christen unter muslimischer Herrschaft Kirchen bauen, so wie Muslime unter christlicher Herrschaft Moscheen bauen dürfen?

– Oder kann man Geistliche für den christlichen Religionsunterricht und die Erfüllung religiöser Pflichten suchen?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

Die Erhebung von Steuern hat einen anderen Grund; sie steht in keinem Zusammenhang mit dem Bau von Tempeln oder der Ernennung von Priestern. Solche Rechte sind, sofern Frieden geschlossen wurde, an Verträge gebunden.

Darüber hinaus wird berücksichtigt, welcher Schaden Muslimen durch die Gewährung von Rechten an Nicht-Muslime und abtrünnige Gruppen im islamischen Staat entstehen könnte.


Mit Grüßen und Gebeten…

Islam im Dialog: Fragen und Antworten

Neueste Fragen

Frage Des Tages