Kann der Standort einer zerstörten Moschee für andere Zwecke als für eine Moschee genutzt werden?

Fragedetails

– Ist es verkäuflich?

– Kann man dort ein Haus oder ein Geschäft bauen?

– Oder soll es bis zum Jüngsten Tag als Kultstätte erhalten bleiben?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

Das Grundstück, auf dem sich eine zerstörte Moschee befand, darf nach Ansicht einiger Gelehrter nicht den Besitzer wechseln. Es muss entweder wieder eine Moschee darauf errichtet oder das Grundstück unbebaut gelassen werden. Oder es wird, falls vorhanden, dem Erbauer der Moschee oder dessen Erben überlassen.

Anderen Gelehrten zufolge kann das Gebäude, das der Moschee gestiftet oder erbaut wurde, in eine nützlichere Form umgewandelt werden, die dem Zweck des Stifters entspricht; beispielsweise könnte das Grundstück verkauft und der Erlös für den Bau einer Moschee oder einer Koranschule an einem anderen Ort verwendet werden. Wichtig ist, dass eine Form gefunden wird, die den spirituellen Ertrag der Stiftung sichert und aufrechterhält.

Wenn die Moschee kein geeignetes Grundstück hat, um sie bedarfsgerecht wiederaufzubauen, dann dieses Grundstück

(die Ehre der Moschee nicht beeinträchtigend)

Es gibt kein Hindernis, es in irgendeiner Weise zu nutzen oder es an jemanden zu verkaufen, der es auf diese Weise nutzt. Das heißt, es kann verkauft werden, es können Häuser oder Arbeitsplätze gebaut werden. Solange in diesen neuen Gebäuden keine Aktivitäten stattfinden, die gegen den Islam verstoßen, und das Geld für das verkaufte Grundstück nicht für andere Zwecke verwendet wird.

(vgl. V. Zuhaylî, el-Fıkhu’l-İslamî, 8/219-221).

Demnach besteht kein religiöses Hindernis, eine verlassene Moschee, deren Nutzung als Gebetsstätte aufgrund des Neubaus einer Moschee in einem Dorf oder Stadtteil nicht mehr erforderlich ist und auch in Zukunft nicht zu erwarten ist, als Straße oder für andere Zwecke im Interesse der Moschee zu nutzen. Es besteht auch kein Einwand gegen den Bau sozialer oder kommerzieller Einrichtungen auf dem Grundstück der Moschee, sofern die daraus erzielten Einnahmen für wohltätige Zwecke verwendet werden.


Mit Grüßen und Gebeten…

Islam im Dialog: Fragen und Antworten

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dreiundzwanzigstes Wort

Möge Gott es dir vergelten.

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