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Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Bei der rituellen Waschung (Abdest) und der Ganzkörperwaschung (Gusl) müssen alle zu waschenden Körperteile vollständig benetzt werden, ohne dass eine Stelle trocken bleibt. Bleibt also bei der rituellen Waschung an einem der zu waschenden Körperteile eine Stelle trocken, so ist die Waschung ungültig.
Nagellack, Lippenstift, Mascara und ähnliche Substanzen, die eine Schicht auf der Haut bilden und das Eindringen von Wasser verhindern, behindern die rituelle Waschung (Wudu) und die Ganzkörperwaschung (Ghusl). Diese müssen vor der rituellen Waschung entfernt werden.
In diesem Zusammenhang ist das Gebet einer Person, die nach der rituellen Waschung trockene Stellen an ihrem Körper bemerkt und dennoch mit dieser Waschung betet, ungültig.
Daher gelten Gebete, die mit einer unvollständigen Waschung verrichtet wurden, bei der unabsichtlich oder unbemerkt Stellen trocken geblieben sind, als gültig.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten