
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Eine solche Praxis ist kein Zinsgeschäft, sondern zulässig.
Da jedoch das auf ein Sichteinlagenkonto eingezahlte Geld auch für religiös unzulässige Transaktionen wie Zinsen verwendet werden könnte, ist diesbezüglich
Solange es legitime Alternativen gibt, ist es religiös nicht vertretbar, Geld auf einem solchen Konto zu halten, es sei denn, es besteht eine Notwendigkeit.
Heutzutage müssen Muslime im Umgang mit Zinsen und zinsbasierten Transaktionen äußerst vorsichtig sein und selbst die kleinste Tür zu solchen Praktiken verschlossen halten. Denn der Markt und die Handelsbeziehungen haben sich so entwickelt, dass sie den Einzelnen geradezu in die Zinsfalle treiben und den Eindruck erwecken, dass Geschäfte anders nicht abgewickelt werden können.
In solchen Situationen ist es für den Gläubigen unerlässlich, wachsam und klug zu handeln, um seinen Glauben zu schützen.
Die heutige wirtschaftliche Lage und die geltenden Prinzipien bringen die Kaufleute jedoch auch indirekt mit Zinsinstituten in Kontakt. Dies kann beispielsweise bei der Annahme und Ausstellung von Schecks, der Eintreibung von Forderungen oder der Überweisung von Geldern der Fall sein.
Daher kann das Diskontieren, also der Verkauf eines Schecks oder Schuldscheins vor dem Fälligkeitsdatum zu einem niedrigeren Wert, nicht als legitim angesehen werden, da es einer direkten Zinsnahme gleichkommt.
Da es jedoch keine andere Möglichkeit gibt, Schecks oder Wechsel einzuziehen, oder dies sehr schwierig wäre, führt die Durchführung von Geschäften unter Zahlung der üblichen Bearbeitungsgebühren nicht zu Zinsen.
Denn hier geht es nicht darum, Geld zu parken und Zinsen zu kassieren. Dasselbe gilt für Überweisungen. Wenn das Geld des Kunden oder Schuldners per Banküberweisung eintrifft, sind weder der Kunde noch der Eigentümer in irgendeiner Weise an Zinsen beteiligt. Die eingehende Überweisung wird ohnehin am Tag des Eingangs gemeldet, und der Eigentümer holt sein Geld ab.
Jedoch,
Am besten ist es, solche Geschäfte ohne Kontoeröffnung abzuwickeln. Wenn ein geringer Betrag für die Abwicklung von Handelsgeschäften ohne Kontoeröffnung nicht ausreicht, bedeutet das, dass man, da die anfallenden Zinsen auf dem Konto verbleiben, zumindest eine kleine Unterstützung leistet. Es ist am vernünftigsten, kein Geld auf der Bank zu lassen.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten
Kommentare
Delaldere
Liebe Dozenten, es wäre hilfreich, wenn es unter diesen Antworten einen Button gäbe, mit dem man sie an seine Kommilitonen weiterleiten kann, damit auch diese davon profitieren können.
Herausgeber
Wir freuen uns jederzeit über Ihre Wünsche und Anregungen und bemühen uns, diese nach Möglichkeit zu erfüllen.