Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Wenn in dem Unternehmen, in dem Sie arbeiten, halal-konforme Geschäfte getätigt werden, ist es erlaubt, in einem jüdischen Unternehmen zu arbeiten.
Wenn ein Muslim im Dienste eines Ungläubigen steht, d.h. ihm persönlich dient, so ist dies nach der Meinung der Mehrheit der Gelehrten
Es ist ein Entschuldigungsschreiben.
Aber nicht für seine Person, sondern wenn er in seinen Betrieben wie Feldern, Fabriken, Landwirtschaft und Handel arbeitet.
Es gilt nicht als verpönt/verabscheut.
(al-Fiqh ‚ala’l-Madhahib al-Arba’a, 3/125).
Es ist also nicht verboten, dass ein Muslim einem Nicht-Muslim persönlich dient, obwohl es nicht empfohlen wird. Die Arbeit in einem Betrieb eines Nicht-Muslims ist jedoch erlaubt.
Für weitere Informationen klicken Sie hier:
– Was sind die Maßstäbe im Umgang mit Nicht-Muslimen?
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten