– Goldbarren werden gegen eine monatliche Gebühr vermietet, die in Dollar oder Türkischer Lira bezahlt wird.
– Die Person, die das Gold gemietet hat, verwendet es auf verschiedene Weise. Ist das erlaubt?
– Ist es zulässig, die Miete auch in Gold zu bezahlen?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Es ist nicht erlaubt, Gold gegen eine Gebühr zu verleihen oder zu vermieten.
Waren werden vermietet, Gold ist keine Ware, sondern gilt als Geld.
Wenn jedoch die Eigenschaften des gemieteten Gegenstandes unverändert bleiben und der Mieter einen Nutzen daraus zieht, kann dieser Gegenstand als Ware vermietet werden, und die erhaltene Gebühr ist erlaubt. Beispielsweise ist es einer Frau erlaubt, ein Goldstück zu mieten oder auszuleihen, solange dessen Eigenschaften unverändert bleiben.
Wenn es sich jedoch um eine zu vermietende Goldbarre handelt, kann kein Nutzen daraus gezogen werden, ohne die Barre einzulösen.
Es ist nicht erlaubt, einen Goldbarren zu vermieten oder gegen eine Gebühr zu verleihen, und die erhaltene Gebühr ist nicht halal. Siehe.
I’ānat al-ṭālibīn, 3/108.
Bacuri, 1/274.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten