Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Wenn diese Handlung eine medizinische Behandlung darstellt, ist sie erlaubt; andernfalls fällt sie unter Verschönerung und darf nicht denen gezeigt werden, die ihr heiraten könnten.
Jedoch fallen aufgetragene, hautfarbene Materialien nicht unter die Kategorie der Sünde, da sie keine auffällige Wirkung haben.
Ob Frau oder Mann,
einander
(an seine/ihre Verlobte/n)
Sie dürfen sich in ihren eigenen vier Wänden schmücken, um attraktiver zu erscheinen; daran ist nichts auszusetzen. Wenn sie dies jedoch tun, um die Aufmerksamkeit von Männern zu erregen, ist dies verwerflich, ja sogar verboten, je nach Absicht und Verhalten.
Fettcremes, die keinen dauerhaften Film auf der Haut bilden, stellen kein Hindernis für die rituelle Waschung (Wudu) und die Ganzkörperwaschung (Ghusl) dar. Fettcremes hingegen, die einen dauerhaften Film auf der Haut bilden, behindern die rituelle Waschung und die Ganzkörperwaschung.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten