Ist es erlaubt, dass mehrere Beamte, die mit derselben Aufgabe betraut sind, ihre Arbeitstage teilen und derjenige, der an diesem Tag nicht arbeitet, nicht zur Arbeitsstelle kommt?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,


„Muslime sind an die Vertragsbedingungen gebunden.“


(Buchari, Idschara, 14)

Wie im Hadith erwähnt, ist der Beamte/Arbeitnehmer verpflichtet, gemäß den im Vertrag festgelegten Anweisungen seines Arbeitgebers zu arbeiten. Er muss an den Tagen, an denen er zur Arbeit im Büro/am Arbeitsplatz erscheinen soll, dort anwesend sein.

Er ist jedoch nicht selbst dafür verantwortlich, dass es keine Aufgaben gibt, die er erledigen könnte.

Er erledigt die Aufgaben, die ihm übertragen wurden, und ist nicht verpflichtet, Aufgaben zu übernehmen, die nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

Es ist jedoch eine besondere Reife, seine Freizeit damit zu verbringen, gute Bücher zu lesen und zu versuchen, seine Arbeit besser zu machen.

Es spricht nichts dagegen, dass ein Mitbewohner die Arbeit seines Freundes erledigt. Wichtig ist nur, dass derjenige, der die Arbeit übernimmt, auch qualifiziert ist und sie ordentlich ausführt. Ständig zu versuchen, die Arbeit auf den Freund abzuwälzen, widerspricht in erster Linie den Regeln der Freundschaft. Die gute Absicht, die Höflichkeit, die Aufrichtigkeit in der Freundschaft, die Opferbereitschaft und den Respekt des Freundes auszunutzen, ist ein großes Versäumnis.


Mit Grüßen und Gebeten…

Islam im Dialog: Fragen und Antworten

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