
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Ein Muslim, der einem Nicht-Muslim sein Recht vorenthält, wird am Jüngsten Tag dafür zur Rechenschaft gezogen, wenn er seine Schuld in dieser Welt nicht beglichen hat; der Nicht-Muslim wird sein Recht von ihm einfordern.
Wenn beispielsweise ein Muslim einem Christen etwas stiehlt und es nicht zurückzahlt, muss er im Jenseits dafür Rechenschaft ablegen. Wenn der Dieb im Diesseits nicht bestraft wurde und das Eigentum nicht an den Besitzer zurückgegeben hat, ist er am Jüngsten Tag verantwortlich. Denn es handelt sich um ein Recht des Mitmenschen. Wenn keine Versöhnung stattgefunden hat oder der Besitzer nicht vergeben hat, bleibt die Verantwortung am Jüngsten Tag bestehen. Demzufolge kann der bestohlene Christ sein Recht vom Muslim einfordern und erhält es zurück.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten