– Ich verkaufe Bücher, die ich günstig von Verlagen beziehe, an die Eltern meiner Schüler mit Aufschlag. Es ist günstiger für sie und sie haben keinen Aufwand. Sie wissen das nicht. Ist das eine Verletzung des Rechts anderer?
– Ich bin Nachhilfelehrerin. Ich kaufe Bücher von Verlagen günstig ein und verkaufe sie mit Aufschlag an meine Schüler. Die Eltern beschweren sich nicht, im Gegenteil, sie sind zufrieden, weil sie sich die Mühe sparen. Niemand macht Verlust, alle profitieren. Aber sie wissen nicht, dass ich das so mache. Ist das eine Verletzung der Rechte anderer?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten