– Laut Vorschrift wird eine offizielle Klasse im Hifz-Kurs eröffnet, wenn mindestens 8 Schüler in einer Klasse sind.
– In einem Kurs mit 30 Schülern können 3 Klassen gebildet werden, aber die 4. Klasse kann aufgrund von 2 fehlenden Schülern nicht gebildet werden.
– Wenn ich zwei Personen, die nicht an dem Kurs teilnehmen, fälschlicherweise als Kursteilnehmer registriere und so mit falschen Angaben eine 4. Klasse eröffne (auf Anweisung meines Direktors, der meint, dass der Unterricht so effizienter sei und der 4. Lehrer den Unterricht übernehmen wird), begehe ich dann eine Veruntreuung öffentlicher Gelder? Muss ich zur Wiedergutmachung eine Spende an den Staat leisten?
– Was wäre in diesem Fall das Richtige für mich zu tun?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten