– Ich arbeite als Verwaltungsangestellter in einer öffentlichen Einrichtung. Unsere Einrichtung veranstaltet verschiedene Treffen mit Essen, die aus unserem Budget finanziert werden. Unsere Teilnahme an diesen Veranstaltungen wird von uns erwartet.
– Könnten Sie uns Informationen darüber geben, ob die Speisen und Getränke, die wir bei diesen Veranstaltungen zu uns nehmen, zulässig sind?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Die Einladung erfolgt zu einem legitimen Zweck und mit einer legitimen Absicht.
Wenn dies stattfindet, ist es angebracht, dass die betroffene Person und der Gast daran teilnehmen.
Wenn es bei der Einladung Essen und Getränke gibt und
Wenn es für alle Gäste zubereitet wurde, wird es gegessen und getrunken.
Staatsausgaben
muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen;
Wenn gegen Gesetze und Anweisungen verstoßen wird, ist es nicht zulässig, diese Ausgaben zu nutzen.
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten