Ist es angebracht, beim Gebetsruf (Adhan) in die Moschee zu gehen und sich hinzusetzen oder zu stehen? Muss man nach dem Betreten der Moschee zwei Gebetsabschnitte (Rak’ah) verrichten?

Antwort

Lieber Bruder, / Liebe Schwester,

Nach hanafitischer Auffassung ist es Pflicht, dem Gebetsruf zuzuhören und dem Muezzin zu folgen; nach anderen Rechtsschulen ist es hingegen eine Sunna (empfohlene Handlung).

Es ist Sunna, dass der Sitzende aufsteht und der Gehende stehen bleibt, um den Gebetsruf zu hören. (V. Zuhaylî, el-fıkhu’l-İslamî, 1/555)

Nach der Auffassung der Schafiiten ist es für jemanden, der während des Gebetsrufs zur Moschee geht,

Das Gebet zur Begrüßung der Moschee.

Er verrichtet sein Gebet nicht, sondern bleibt an seinem Platz – im Stehen – und antwortet dem Muezzin. So erlangt er sowohl den Segen des Gebetsgrußes in der Moschee als auch den Segen, dem Muezzin zu antworten. (agy)

Wie aus diesen Informationen hervorgeht, ist es weder Pflicht noch erforderlich, während des Gebetsrufs in irgendeiner Weise innezuhalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es weder Pflicht noch erforderlich ist, beim Hören des Gebetsrufs zu sitzen oder zu stehen.


Nach der schafiitischen Rechtsschule,

Das Tahiyyatul-Masjid-Gebet sollte im Stehen verrichtet werden. Daher ist es angebrachter, dass jemand, der die Moschee betritt, auch während des Gebetsrufs (Adhan) steht und zuhört. Wenn er sich hinsetzt, verpasst er die Sunna des Tahiyyatul-Masjid und begeht damit eine Makruh-Handlung. (vgl. al-Majmu‘, 4/51-52, as-Siraj al-Wahhaj, S. 65)


Nach der hanafitischen Rechtsschule,

Durch das Sitzen in der Moschee verpasst man nicht die Zeit für das Tahiyyatul-Masjid-Gebet. (Durru’l-muhtar/Reddu’lmuhtar, 2/19) Demnach kann ein Anhänger der Hanafitischen Rechtsschule während des Gebetsrufs sitzen und dann aufstehen, um das Tahiyyatul-Masjid-Gebet zu verrichten.

Das Verrichten eines beliebigen Gebets in einer Moschee, sei es ein Pflichtgebet oder ein freiwilliges Gebet, und das Folgen des Imams ersetzt das Tahiyyat al-Masjid. Demnach ersetzt jedes Gebet, das man in einer Moschee vor dem Hinsetzen verrichtet, das Tahiyyat al-Masjid.

Für weitere Informationen klicken Sie hier:

Tahiyyatü’l-Mescid…


Mit Grüßen und Gebeten…

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