Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Die Schlangenhaut ist nach der authentischen Überlieferung rein.
Es gilt nicht als Hindernis für das Gebet der Person, die es bei sich trägt.
Schlangenhaut
Auch wenn es unterschiedliche Meinungen dazu gibt, hat die heutige fortschrittliche Technologie dies geklärt, und da festgestellt wurde, dass es möglich ist, diese Haut in der Lederindustrie zu gerben, dann
Gegerbte Schlangenhaut ist rein, stellt kein Hindernis für das Gebet dar und darf auch verkauft werden.
(Celal Yıldırım, Islamisches Recht mit seinen Quellen, Uysal Verlag)
Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten