Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
Die in dem Hadith erwähnten Badehäuser sind solche, in denen Sünden begangen werden, die gegen die islamische Kleiderordnung verstoßen. Dazu gehören Badehäuser, in denen Männer und Frauen gemeinsam baden, oder auch solche, in denen, selbst wenn Männer- und Frauenbereiche getrennt sind, die islamische Kleiderordnung nicht eingehalten wird.
Überliefert von Aischa:
„Der Gesandte Gottes, Allahs Segen und Friede seien mit ihm, verbot sowohl Männern als auch Frauen den Besuch des Hamams. Später erlaubte er den Männern den Eintritt, sofern sie sich in ihre Izars hüllten.“
[Abu Dawud, Hammam 1, (4009, 4010); Tirmidhi, Adab 43, (2803, 2804)]
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HAMAM…
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Islam im Dialog: Fragen und Antworten