Ich habe kürzlich eine E-Mail erhalten, in der einige Punkte aufgelistet waren, die im Allgemeinen bei der Frage nach der Zulässigkeit von etwas im Islam hilfreich sein können. Ich zitiere den Punkt, den ich fragen möchte, wörtlich: „Um Tiere zu essen, die ohne das Aussprechen des Namens Gottes geschlachtet wurden und daher als unreines Fleisch gelten, ist es erlaubt und notwendig, der schafiitischen Rechtsschule zu folgen; denn in der schafiitischen Rechtsschule ist das Aussprechen des Namens Gottes beim Schlachten von Tieren nicht Pflicht.“ Ich befinde mich für einige Monate im Ausland und habe große Schwierigkeiten, halal-konforme Lebensmittel zu finden. Stimmt das?
Lieber Bruder, / Liebe Schwester,
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Mit Grüßen und Gebeten…
Islam im Dialog: Fragen und Antworten